Das Bundesgericht hat entschieden: Der türkische Familienvater, den Sie ausgewiesen haben, darf wieder in die Schweiz kommen. An sich müssten Sie dem Mann jetzt noch den Rückflug in die Schweiz bezahlen?Davon gehe ich nicht aus. Aber die Verfahrenskosten müssen wir tragen. Immerhin hat sich herausgestellt, dass die Zwangsheirat, von der anfänglich die Rede war, offenbar … Karin Keller-Sutter weiterlesen
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