Weltwoche: Herr Feierabend, die ganze medienpolitisch interessierte Schweiz rätselt über die Identität der Käufer der Jean Frey AG. Gibt es rechtliche Gründe, die den Investoren ein Outing verbieten? Stephan Feierabend: Gesetzliche Gründe, welche die Offenlegung verbieten würden, bestehen nicht. Doch es ist selbstverständlich möglich und auch nicht unüblich, dass sich die Investoren gegenseitig und/oder gegenüber … Kauf der Jean Frey weiterlesen
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