Leser fragen, die Weltwoche antwortet

Darf man im Tram seine vordere Sitznach­barin darauf aufmerksam machen, dass ihr im Nacken das Etikett aus dem Pullover herausragt? Thomas Siegrist, Gockhausen Nein, natürlich nicht. In Zürcher Trams und Bussen darf man nichts, ausser mitfahren und sein Smartphone bearbeiten. Ausnahme: Man ist randständig und/oder alkohol- respektive drogensüchtig. Dann darf man durch das Fahrzeug schwanken … Leser fragen, die Weltwoche antwortet weiterlesen