Professor Peter V. Kunz verweist im Interview mit Beat Gygi in der Weltwoche vom 20.4.2017 auf das formale Aktienrecht. Dabei unterschlägt er, dass das Aktienrecht auch Gestaltungsfreiheit zulässt, die über die zwingenden Gesetzesnormen hinausgeht. Im Falle der Sika haben der damalige Mehrheitsaktionär Romuald Burkard und der damalige Verwaltungsratspräsident Kurt Furgler diese Gestaltungsfreiheit genutzt und ein … Leser-Kommentar weiterlesen
Fügen Sie diese URL in Ihre WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Fügen Sie diesen Code in Ihre Website ein, um ihn einzubinden