1950 in Rom unterzeichnet mit dem Ziel, in den westeuropäischen Staaten einen Mindeststandard an Menschenrechtsschutz zu garantieren, hat die Konvention die damals revolutionäre Möglichkeit geschaffen, Staaten wegen Verletzung von Menschenrechten vor einem europäischen Gericht einzuklagen, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dass die Schweiz erst rund zwanzig Jahre später die Konvention ratifizierte, ist vor allem … Plädoyer für einen Irrläufer weiterlesen
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