Die Bundesanwaltschaft entschied letzte Woche, auf ein Strafverfahren wegen verbotener Steuereintreibung durch Eritrea auf Schweizer Staatsgebiet zu verzichten. Die Bundeskriminalpolizei (Fedpol) hatte zuvor Strafanzeige eingereicht, weil Vertreter Eritreas bei Landsleuten eine «Diaspora-Steuer» von zwei Prozent erheben. Als Belege hatte das Fedpol angeführt, dass das eritreische Konsulat vorgedruckte Einzahlungsscheine mit dem Vermerk «2 %» in Umlauf gesetzt … Sache der Politik weiterlesen
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