Die Erlösung für Thomas Matter datiert vom 3. Juni 2008: kein Betrug. Keine Veruntreuung. Keine ungetreue Geschäftsbesorgung. Kein Insiderhandel. Keine Nötigung. Keine Verletzung des Bankgeheimnisses. Nichts, aber auch gar nichts hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich im Strafverfahren Rumen Hranov vs. Thomas Matter erhärten können und folgerichtig eine Einstellungsverfügung angeordnet. Thomas Matter, der ehemalige Swissfirst-Chef, … «Scheinbare Fakten» weiterlesen
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