Wenn EU-Bürger in einer Schweizer Gemeinde eine Aufenthaltsbewilligung beantragen, müssen sie dafür einen gültigen Pass und einen Arbeitsvertrag vorlegen. Gestützt darauf erhalten sie dank dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU/Efta eine Aufenthaltsbewilligung für die Dauer von fünf Jahren. Was weniger bekannt ist: Wo EU oder Efta draufsteht, steckt nicht immer EU oder Efta … Schweiz à la carte weiterlesen
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