Bis zum Ersten Weltkrieg konnten sich Bürger von Staaten, mit denen die Schweiz einen Niederlassungsvertrag unterzeichnet hatte, ohne Einschränkung in der Eidgenossenschaft niederlassen. Der Beginn des Ersten Weltkrieges 1914 setzte dem ein Ende. Danach wurden die Niederlassungsverträge so ausgelegt, dass die Schweiz beim Zulassungsentscheid das letzte Wort hatte. Diese Einschränkung wurde von den Vertragsstaaten akzeptiert. … Sklaven der Klausel weiterlesen
Fügen Sie diese URL in Ihre WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Fügen Sie diesen Code in Ihre Website ein, um ihn einzubinden