Vor zwei Jahren trat in der Schweiz das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Zentral beim Wechsel war der Ersatz der kommunalen Vormundschaftsbehörden und der kantonalen Vormundschaftsämter durch sogenannte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), die mit Fachleuten besetzt sind. An vielen Orten würden noch immer «Laien, die politisch gewählt sind und keine einschlägigen fachlichen Vorgaben erfüllen … So schonend wie möglich weiterlesen
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