Der Bund muss seine Aufgaben auf ihre Wirksamkeit hin prüfen. Dies fordert die Bundesverfassung in Artikel 170. Ein erstes Konsolidierungsprogramm mit achtzig Massnahmen legte der Bundesrat im April 2010 vor. Das Parlament lehnte das Programm im Frühjahr 2011 ab, beauftragte den Bundesrat allerdings damit, bis Ende 2012 ein neues (Spar-)Paket vorzulegen, das den Bundeshaushalt «längerfristig … Sparen? Unmöglich! weiterlesen
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