Stöcklis vierzig Verfassungsrichter

Wer das Schweizer Staatsrecht kennt, traut seinen Ohren kaum. Der Berner SP-Ständerat Hans Stöckli sagte zur NZZ am Sonntag: «Als Ständeräte sehen wir uns auch als Hüter der Verfassung, weil es in der Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit gibt.» Wie bitte? Richtig ist der zweite Teil des Stöckli-Satzes: Die Schweiz kennt tatsächlich keine Verfassungsgerichtsbarkeit. Falsch ist der erste … Stöcklis vierzig Verfassungsrichter weiterlesen