Strassburg im Unrecht

Der Strassburger Gerichtshof steht unter teilweise berechtigter Kritik. Ein zentraler Kritikpunkt bildet die sogenannte dynamische Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Demnächst soll der EGMR berechtigt sein, den Inhalt der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) weiterzuentwickeln mit verbindlicher Wirkung für die nationalen Gesetzgeber der 47 Europaratsstaaten. Deshalb hätte, soweit Strassburg von diesem angeblich bestehenden Recht Gebrauch … Strassburg im Unrecht weiterlesen