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Und keiner trägt die Verantwortung

Mit einer vieldeutigen Begründung des Urteils im Fall Jörg Kachelmann stellen sich die Richter selber in Frage. Der Freispruch war zwingend, die Anklage hätte nie erhoben werden dürfen. Das Verfahren ist ­eine Warnung an alle: Im Sexualstrafrecht gilt die Unschuldsvermutung nur noch bedingt.

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09.06.2011
Mag sein, dass dem Mannheimer Gerichtsvorsitzenden Michael Seidling ein salomonisches Verdikt vorschwebte, als er letzte Woche den Freispruch von Wettermoderator Jörg Kachelmann erläuterte. Über drei Seiten – rund die Hälfte der schriftlichen B ...
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