Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein kongolesischer Asylbewerber nicht nach Ungarn abgeschoben werden darf. Er war von dort eingereist und müsste nach dem Dublin-Verfahren dorthin zurückkehren. Diese Regel besagt, dass Asylbewerber ihren Antrag im ersten EU-Land einreichen müssen, das sie betreten. Die Schweiz ist Teil dieses Systems. Ungarn hat seine Zuständigkeit für den Fall anerkannt. … Ungarn ist sicher weiterlesen
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