Das Prinzip der Personenfreizügigkeit ist eindeutig: Es herrscht ein EU-weiter Inländervorrang, bei dem Hunderte Millionen EU-Arbeitskräfte als «Inländer» gelten. Ein Schweizer Unternehmen darf eine Stelle nur dann mit einer Arbeitskraft von ausserhalb der Schweiz und der EU besetzen, wenn sich in dem riesigen Arbeitskräfte-Pool keine geeignete Person findet. Bei solchen hochspezialisierten Tätigkeiten, auf die die … Unter dem Radar weiterlesen
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