Unter dem Radar

Das Prinzip der Personenfreizügigkeit ist eindeutig: Es herrscht ein EU-weiter Inländer­vorrang, bei dem Hunderte Millionen EU-­Arbeitskräfte als «Inländer» gelten. Ein Schweizer Unternehmen darf eine Stelle nur dann mit einer Arbeitskraft von ausserhalb der Schweiz und der EU besetzen, wenn sich in dem riesigen Arbeitskräfte-Pool keine geeignete Person findet. Bei solchen hochspezia­lisierten Tätigkeiten, auf die die … Unter dem Radar weiterlesen