Was vom Service public übrigbleibt

Die SRG stellt die Unverwechselbarkeit ihrer ­Programme sicher und unterscheidet sich damit von kommerziell ausgerichteten Veranstaltern.(Konzession SRG, Art. 3 Abs. 1) Als das gebührenfinanzierte Radio und Fernsehen in der Schweiz eingeführt wurde, war die Medienwelt noch einfach zu überblicken: Private Verlage waren für Zeitungen verantwortlich, die staatsnahe SRG für die elektro­nischen Medien. Lange Zeit schien … Was vom Service public übrigbleibt weiterlesen