Welche Krankheit darf’s denn sein?
In der Standesordnung der FMH, der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, heisst es: «Ärztliche Zeugnisse, Berichte und Gutachten sind Urkunden. Bei deren Ausstellung haben Ärzte und Ärztinnen alle Sorgfalt anzuwenden und nach bestem Wissen ihre ärztliche Überzeugung auszudrücken. [...] Das Ausstellen von Gefälligkeitszeugnissen ist unzulässig.» So weit die Theorie (die allerdings nicht bloss Theorie … Welche Krankheit darf’s denn sein? weiterlesen
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