Für Gesetzgebung und Justiz im Dritten Reich war neben dem Willen des Führers das «gesunde Volksempfinden» massgebend. Es galt im Strafrecht, im Erbrecht, bei Ansprüchen wegen Schadenersatz. Das Ermessen von Justiz und Verwaltung konnte vorhandenes Recht ergänzen oder auch gültiges Recht obsolet machen. So konnte es geschehen, dass Menschen in «Schutzhaft» genommen wurden (also ins … Wie flüssig ist das Recht? weiterlesen
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