Der Rechtsstreit der UBS gegen Frankreichs Behörden ist auf dritter und höchster Stufe nicht zu Ende gegangen. Am Mittwoch hat der Kassationsgerichtshof, das oberste französische Gericht, mit seinem Entscheid einen Teil des vorinstanzlichen Urteils des Berufungsgerichts von 2021 bestätigt, einen Teil hingegen aufgehoben. Aufgehoben wurde der Geldteil, nämlich die befohlene staatliche Aneignung von 1 Milliarde … Erfolg für die UBS im Frankreich-Streit: Sich gegen die Milliarden-Klage zu wehren, hat sich gelohnt – wobei Fragen zur Justiz bleiben weiterlesen
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