Dieser Text erschien zuerst auf der Online-Plattform Globalbridge. Artikel 51 lautet: (1) «Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Massnahmen getroffen hat. Massnahmen, die ein Mitglied … Können sich die Ukraine und Israel auf Selbstverteidigung berufen? Beide Länder haben bei ihren noch immer andauernden Konflikten Selbstverteidigung nach der Uno-Charta geltend gemacht. Das ist nicht haltbar weiterlesen
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