Die Bundespolizei hat gegen den Identitären Martin Sellner ein Verbot erlassen, nach Deutschland einzureisen. Das berichtet Nius, gestützt auf einen internen E-Mail-Verkehr zwischen der Bundespolizei und dem Landeskriminalamt Thüringen. Dort heisst es: «Bei Feststellung der Person Sellner an der Grenze ist ihm die Einreise gemäss § 6 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU zu verweigern.» Polizeiquellen … Nach «Geheimtreffen» in Potsdam: Deutsche Bundespolizei verhängt Einreiseverbot gegen den Identitären Martin Sellner weiterlesen
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