38 Kommentare zu “Das Zuger Kantonsgericht muss sich erneut mit der «Zuger Sexaffäre» beschäftigen. Genauer: Mit der Frage, wie viel der Blick an der «Berichterstattung» verdiente. Dabei wird der Richter der Klägerin auch den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn erklären müssen”

Schreiben Sie einen Kommentar

Bitte beachten Sie die Netiquette-Regeln beim Schreiben von Kommentaren.
Den Prozess der Weltwoche-Kommentarprüfung machen wir in dieser Erklärung transparent.