19 Kommentare zu “Das Bundesgericht verbietet eine Siedlung in Zürich – wegen Lärms. Der gesetzliche Lärmschutz im Wohnungsbau ist nicht nur willkürlich. Mieter und Hausbesitzer bezahlen auch noch für ihre Bevormundung”

Schreiben Sie einen Kommentar

Bitte beachten Sie die Netiquette-Regeln beim Schreiben von Kommentaren.
Den Prozess der Weltwoche-Kommentarprüfung machen wir in dieser Erklärung transparent.