7 Kommentare zu “Sollte das Zuger Kantonsgericht der Klage von Jolanda Spiess-Hegglin auch nur teilweise stattgeben, kann ich mich einer gewissen Schadenfreude nicht erwehren. Fraglich ist allerdings, ob sich die Klägerin mit der Zelebrierung ihrer Opferrolle einen Gefallen tut”

Schreiben Sie einen Kommentar

Bitte beachten Sie die Netiquette-Regeln beim Schreiben von Kommentaren.
Den Prozess der Weltwoche-Kommentarprüfung machen wir in dieser Erklärung transparent.