Das Nachrichtenportal T-online musste eine Unterlassungserklärung wegen der Verbreitung von Falschinformationen über die Potsdam-Konferenz und die sogenannte Correctiv-Recherche zum angeblichen «Geheimplan gegen Deutschland» abgeben. Das berichtet Apollo News.

T-online hatte behauptet, der Rechtsanwalt und Staatsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau sei Zeuge eines Vortrags über die Entziehung der deutschen Staatsbürgerschaft gewesen. Zudem berichtete das Portal, Vosgerau habe dies in einem Interview «offen zugegeben» und dies «nicht infrage gestellt». Das Landgericht Hamburg stellt nun fest, diese Behauptungen seien frei erfunden gewesen. Dies teilte Vosgeraus Anwalt mit.

Laut der Verteidigung wurde auf dem Treffen nicht über die Entziehung der deutschen Staatsbürgerschaft gesprochen, dies sei «alles frei erfunden», wie das Gericht nun bestätigte. Vosgerau selbst hatte – auch im Gespräch mit der Weltwoche – mehrfach klargestellt, dieses Thema sei kein Bestandteil des Treffens gewesen.

Die Unterlassungserklärung, zu der sich T-online verpflichtete, beinhaltet das Eingeständnis der Falschbehauptung. Hinzu kommt, dass sich das Portal damit verpflichtet, die Fake News nicht weiterzuverbreiten.

Bereits zuvor hatte das Recherche-Netzwerk Correctiv in einem separaten Verfahren eine Niederlage erlitten: Das Landgericht Hamburg entschied, Correctiv habe eine Aussage von Vosgerau falsch wiedergegeben und ins Gegenteil verkehrt. Dies habe dessen Ansehen geschädigt. Auch darüber berichtete die Weltwoche.