Die degressive Struktur der Radio- und TV-Abgabe für Unternehmen verstösst gegen die Schweizer Bundesverfassung. Das hat das Bundesgericht entschieden, wie aus einem veröffentlichten Urteil hervorgeht. Die derzeitige Regelung benachteiligt kleinere Unternehmen im Vergleich zu Grossunternehmen und widerspricht dem Grundsatz der Gleichheit der Besteuerung nach Artikel 127 der Verfassung. Die Unternehmensabgabe soll sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richten.

Die Richter bestätigten damit eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte bereits gefordert, die Abgabestruktur progressiv oder linear auszugestalten. Dennoch bleiben die aktuellen Tarife vorerst gültig, bis der Bundesrat eine neue Regelung beschliesst, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Die Unternehmensabgabe ist abhängig vom Umsatz und umfasst achtzehn Tarifstufen. Sie reicht von 160 Franken für Betriebe mit einem Umsatz von 500.000 bis 749.000 Franken bis knapp 50.000 Franken für Unternehmen mit über einer Milliarde Franken Umsatz.