• Donnerstag, 9. Mai: Weltwoche Digital veröffentlicht einen Artikel über heimliche Tonaufnahmen, die ein Rechtssuchender während der geheimen Beratung des Zürcher Arbeitsgerichtes angefertigt hat. Diese Aufnahmen zirkulierten bereits zuvor auf X (vormals Twitter) und wurden dort eifrig diskutiert. Im Kern geht es um die Befangenheit von Richterin Simone Nabholz (Grüne Partei) und deren Assistentinnen.
  • Freitag, 10. Mai: Sabina Motta, Pressesprecherin des Zürcher Obergerichtes, fordert den Autor und die Weltwoche per Mail auf, die Publikation sofort integral zu löschen, weil die Tonaufnahmen illegal angefertigt worden seien und auch deren Weiterverbreitung strafbar sei; die Weltwoche überdeckt in der Folge von sich aus und ohne Präjudiz alle Zitate aus den illegal aufgezeichneten Gesprächen und anonymisiert den Namen der Richterin.
  • Samstag, 11. Mai: Reporter Alex Baur bietet Richterin Nabholz ein Interview mit der Weltwoche an, in dem sie unzensiert und frei zu den Vorwürfen Stellung nehmen könnte, ohne im Detail auf den Fall einzugehen. Dieses Angebot blieb bis zur Stunde unbeantwortet.
  • Montag, 13. Mai: Über ihren Anwalt fordert Richterin Simone Nabholz die Weltwoche ultimativ auf, den Artikel sofort integral zu löschen, ansonsten werde sie dies über eine entsprechende gerichtliche Verfügung erwirken. Die Weltwoche weist dieses Ansinnen zurück, entfernt aber im Sinne eines freiwilligen Entgegenkommens einzelne Textstellen sowie sämtliche Kommentare.
  • Am selben Abend verfügt das Bezirksgericht Meilen auf Antrag von Richterin Nabholz vorsorglich die Löschung des gesamten Artikels mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz, obschon zu diesem Zeitpunkt die ursprüngliche Version, welche dem Gericht als Grundlage diente, schon lange nicht mehr online war. Das Bezirksgericht Zürich wird als Klägerin zurückgewiesen, weil es gar nicht parteifähig ist. Der Weltwoche wird sodann unter Strafandrohung verboten, bestimmte Aussagen betreffend Richterin Nabholz zu veröffentlichen.

Die Weltwoche setzt sich gegen diese Verfügung selbstverständlich zur Wehr und wird die Aufhebung der verhängten Massnahme fordern. Die Zensurverfügung wird uns auch nicht daran hindern, weiterhin über den Fall zu berichten, unter Beachtung der vom Gericht superprovisorisch auferlegten Einschränkungen.