«Ein 24-jähriger Afghane ist wegen versuchter Schändung schuldig gesprochen worden» – «Kanton Zürich darf gemeingefährlichen Afghanen vorerst nicht ausweisen» – «Brutale Attacke eines Afghanen auf eine Joggerin am Zürichberg» –«Der Afghane, der Ende letzter Woche drei Frauen in einem Wiener Bordell kaltblütig getötet hat, entpuppt sich als Sittenwächter und Frauenhasser» – «In Gipf-Oberfrick griff ein Afghane einen Migrationsbegleiter an».

Solche Schlagzeilen der letzten Zeit sind natürlich nicht eben erfreulich. Sie werfen ein schlechtes Licht auf die Afghanen, die letztes Jahr mit 7934 Gesuchen zu den grössten Gruppen von Asylbewerbern in der Schweiz gehörten.

In einem etwas krampfhaft volkserzieherischen Beitrag versuchte jetzt die Sendung «10 vor 10» des Schweizer Fernsehens, beim Publikum allfällig bestehende negative Eindrücke zu zerstreuen. Man erzählte die Geschichte der sympathischen jungen Männer Sayed und Omid, die als unbegleitete Teenager «auf eigene Faust» in die Schweiz kamen. Sayed hat seine Eltern wiedergefunden – via Facebook. Omids Eltern durften von Griechenland nicht weiterreisen, also reiste er allein.

Die beiden Muster-Afghanen leben in der Innerschweiz, sprechen gut Deutsch und sind bestens integriert. Sayed schliesst bald die KV-Lehre ab, betreibt in der Freizeit Sport bei der Ringerriege Brunnen und «gewinnt auch in internationalen Wettkämpfen Medaillen für die Schweiz».

Omid hat die Matura geschafft, studiert an der Universität Zürich Wirtschaftschemie und erteilt Integrationsunterricht. Er verteilt Lebensmittel an die Bedürftigen und will alles für andere Menschen tun. «Die beiden jungen Afghanen geben alles», so die frohe Botschaft von Fernsehen SRF.

So weit, so sympathisch. Aber das Schweizer Fernsehen dürfte nicht verschweigen, dass nicht alle jungen Menschen aus Afghanistan, die hier ein besseres Leben suchen, so wunderbar herauskommen. In der Kriminalstatistik stellen die afghanischen «Flüchtlinge» nämlich hinter den Algeriern die meisten Beschuldigten bei Vergehen gegen das Strafgesetz.