Edona Maliqi ist Assistenz-Staatsanwältin bei der Zürcher Staatsanwaltschaft. Ihre Familie stammt aus dem muslimischen Kosovo. Maliqi will Anklage erheben gegen den früheren SVP-Nationalrat Claudio Zanetti. Der Straftatbestand stützt sich laut ihrem Schreiben vom 30. Januar 2025 auf den sogenannten Diskriminierungsartikel 261bis im Strafgesetzbuch: «Diskriminierung und Aufruf zu Hass».
Zanetti hat auf der Plattform X einen Post des deutsch-israelischen Politologen und Offiziers Arye Sharuz Shalicar repostet. Darauf zerbricht eine Faust mit dem Wappen Israels ein Hakenkreuz in den Farben der Palästinenser. Darüber stehen die Worte «Nie wieder ist jetzt!». Die Devise erinnert an den Slogan «Nie wieder!» nach den Gräueln des Zweiten Weltkriegs und der Shoa und bezieht sich auf das grösste Massaker der Hamas vom 7. Oktober 2023 gegen jüdische Zivilisten seit 1945.
Es wirkt abwegig, aus diesem Repost einen Straftatbestand zu konstruieren – zumal ein Repost nicht zwingend Zustimmung bedeuten muss. Die leichtverständliche Bildsprache bringt lediglich zum Ausdruck, dass Israel als einzige Demokratie der Region eine kriminelle Organisation beziehungsweise Ideologie bekämpft, die erklärtermassen Israels Vernichtung zum Ziel hat.
Nun findet man bei diesem Fall keine ethnische Gruppe, die betroffen sein könnte. Auch wurde das Posting 458 Mal repostet und 2682 Mal gelikt. Die betreffende Staatsanwältin ist aber einzig beim SVP-Politiker Claudio Zanetti aktiv geworden. Dies geschah aufgrund einer Anzeige des Grünen-Politikers Daniel Meier aus Däniken, Kanton Solothurn.
Die Anzeige gegen Claudio Zanetti ist umso grotesker, als sie im Nachhinein die schweren Bedenken Zanettis bestätigt, hat er doch 1994 aus Gründen der Meinungsfreiheit an vorderster Front gegen den Rassismusartikel in der Bundesverfassung gekämpft. Damals wurde ihm entgegengehalten, es gehe dabei in erster Linie um Antisemitismus und Leugnung des Holocaust. Dass jetzt eine Assistenz-Staatsanwältin mit familiären Wurzeln im muslimischen Kosovo einen Pro-Israel-Aufruf Zanettis als «Diskriminierung und Aufruf zu Hass» uminterpretiert, wirft Fragen auf.
Hat es diesen Artikel jetzt wirklich gebraucht? Ziemlich enttäuschend, muss ich sagen. Als erstes hat ein Grüner mit seiner Anzeige den Stein ins Rollen gebracht. Dann ist es völlig unerheblich woher die Assistenz-Staatsanwaltin kommt oder wer sie ist. Sie hat ihren Job zu machen und der Inhalt von Artikel 261bis StGB ist da ziemlich klar. Wir sehen in unserem Nachbarland, wie das endet, wenn Politiker die Justiz „führen“. Wollen wir das wirklich auch?
Es ist eben wie in den USA. Auch in der Schweiz wird die Strafbehörde instrumentalisiert um politische Gegner zu bestrafen. Das traurige an der Sache ist, dass sogar das Bundesgericht mehrheitlich mit linksradikalen Richtern besetzt ist.
Als damals, unter den Schweizern und den Neuschweizern keine Exoten gab, war Razzismus unbekannt. A' la bonne vôtre.