Das Magazin Der Spiegel hat sich in einem langen Text an seine Leser gewandt, um die Berichterstattung ĂŒber die Band Rammstein zu erklĂ€ren.

Anlass ist ein Gerichtsurteil, das es der Redaktion verbietet, weiterhin den Eindruck zu erwecken, der SĂ€nger Till Lindemann habe Frauen mit K.-o.-Tropfen oder anderen Substanzen ausser Gefecht gesetzt.

Dieses Urteil publiziert der Spiegel nun im Original und betont, dass Lindemann mit seinem Unterlassungsantrag in Teilen recht erhalten habe, andere Teile aber zurĂŒckgewiesen worden seien. «Der Kern unserer Berichterstattung bleibt deshalb davon unberĂŒhrt», heisst es dazu.

So dĂŒrfe das Magazin weiter ĂŒber das «perfide und ausgeklĂŒgelte Casting-System» berichten, mit dem Lindemann Frauen fĂŒr Sex «zugefĂŒhrt wurden».

Im Fall von narkotisierenden Substanzen habe der Spiegel gar keinen falschen Verdacht erweckt, heisst es in der Stellungnahme.

In den BeitrĂ€gen sei nur ĂŒber die Vermutungen einzelner Frauen berichtet worden, ihnen sei etwas zugefĂŒhrt worden, wobei diese nicht konkret von Lindemann als Urheber gesprochen hĂ€tten. Damit handle es sich um «freie MeinungsĂ€usserungen» und keine Verdachtsbehauptungen.

Deshalb werde man sich gegen das Teilverbot «nun umfassend zur Wehr setzen». Der Spiegel kĂŒndigt an, den Fall wenn nötig bis zum Bundesverfassungsgericht weiterzuziehen. Man habe «schon des Öfteren einen langen Atem bewiesen».

Der strittige Artikel ist mit einigen Änderungen, die durch das Urteil nötig wurden, weiterhin online abrufbar.

Die Kritik an der Berichterstattung nennt die Redaktion «zunehmend unsachliche EinschĂŒchterungsversuche». Medien hĂ€tten eine «Wachhundfunktion» und mĂŒssten auch bereits im Verdachtsstadium ĂŒber MissstĂ€nde berichten.