Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundestagswahl in Berlin teilweise wiederholt werden muss. Dieser Beschluss folgt auf eine chaotisch verlaufene Wahl im September 2021, bei der es in den Wahllokalen zu Mängeln wie fehlenden Stimmzetteln, langen Warteschlangen und verspäteten Schliessungen kam.

Die Entscheidung der Karlsruher Richter kommt nach einer Beschwerde der Unionsfraktion, die eine umfassendere Wiederholung der Wahl in mehreren Bezirken forderte. Denn: Der Bundestag hatte im November 2022 – mit Unterstützung der Ampel-Koalition – nur eine Teilwiederholung in bestimmten Wahlbezirken beschlossen.

Die Wahlpannen hatten zur Folge, dass Bürger möglicherweise ihr Wahlrecht nicht ausüben konnten. Richter Peter Müller erklärte die Verzögerung in der Entscheidung des Gerichts mit einem umfangreichen, zweistufigen Prüfverfahren und einer hohen Anzahl an Einsprüchen. Bereits im Februar 2023 wurde die gleichzeitig mit der Bundestagswahl stattgefundene Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses aufgrund «schwerer systemischer Mängel» und zahlreicher Wahlfehler durch den Berliner Verfassungsgerichtshof für ungültig erklärt und komplett wiederholt.

Mehr zum Thema folgt …