Das Gesetz ist unerbittlich: Seit 2017 darf das Schweizer Wappen – ein «Schweizer Kreuz in einem Dreiecksschild» – nur von der Schweizer Eidgenossenschaft verwendet werden. Zwar sind gewisse Ausnahmen möglich. So haben diverse Verbände und Firmen (beispielsweise Sackmesserproduzent Victorinox oder die SAC-Hütten) vom Bund die Bewilligung erhalten, doch der Schweizer Eishockey-Verband ist mit seinem Begehren abgeblitzt.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) liess die Eishelden 2023 wissen, dass ihr Gesuch nicht fristgerecht eingetroffen sei – und dass die Eishockey-Nationalmannschaft die Bedingungen für das Tragen des Wappens nicht erfülle.

Der Schweizer Eishockeyverband wollte dies nicht schlucken – zumal seine Nationalmannschaft mit drei WM-Silbermedaillen seit 2013 eine der besten sportlichen Botschafterinnen der Eidgenossenschaft ist. Und mit der Heim-WM 2026 eines der seltenen Sportereignisse von globaler Ausstrahlung bald in unserem Land stattfindet.

So gelangte der Verband ans Bundesverwaltungsgericht – und kassiert nun eine weitere Niederlage. Das Gericht kommt zum Verdikt, dass zu Recht nicht auf das verspätete Gesuch eingetreten worden ist. Dabei hatte Bundesrat Guy Parmelin den Eishockeychefs 2018 noch zugesichert, dass die Verwendung des Wappens «kein Problem» sein sollte. Und auch seine Amtskollegin Elisabeth Baume-Schneider versprach vor einigen Monaten, sich der Sache anzunehmen. Doch die Richter pfiffen die Magistraten nun zurück. Begründung: Eine mündliche Zusicherung sei juristisch ohne Wert.

Der Zuschauer aus der Halbdistanz reibt sich verwundert die Augen – und fragt sich: Gäbe es nicht andere Probleme, um die sich unsere Richter zu kümmern hätten? Ist es wirklich Aufgabe des Bundesverwaltungsgerichts, die Verhältnismässigkeit auszuhebeln?

Immerhin: Das Urteil kann noch angefochten werden. Und aus politischen Kreisen darf der Eishockey-Verband auf ein Backchecking hoffen: Nationalrat Matthias Aebischer (SP) und Ständerat Damian Müller (FDP) fordern in ihren Vorstössen, dass Schweizerische Nationalmannschaften das Wappen verwenden dürfen.

«Wer, wenn nicht unsere Nationalmannschaften, repräsentiert die Schweiz?», fragt Müller rhetorisch. Der Ständerat stimmte dem Anliegen bereits deutlich zu. Nächste Woche beugt sich die zuständige Kommission des Nationalrats darüber. Bleibt zu hoffen, dass in dieser Causa der gesunde Menschverstand siegt. Schliesslich ist es in Justiz und Politik wie auf Glatteis. Abgerechnet wird erst nach der Overtime.