Die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung sieht vor, ab 2028 ambulante und stationäre Leistungen einheitlich zu finanzieren, ab 2032 auch die Pflegeleistungen.

Die sogenannte Efas-Vorlage wird nach Hochrechnung von GfS Bern im Auftrag der SRG von 54 Prozent der Stimmenden gutgeheissen. Das Ja sei sicher, sagte Lukas Golder von GfS Bern im Schweizer Fernsehen SRF – trotz der negativen Haltung in der Westschweiz zu der Vorlage.

Die Kantone sollen mit der Änderung des Krankenversicherungsgesetzes ab 2028 für mindestens 26,9 Prozent (nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt der Patienten) und die Kassen über die Prämien höchstens für 73,1 Prozent der Kosten aufkommen.

In der Langzeitpflege kommt der Systemwechsel erst 2032: Hier müssen einheitliche und kostendeckende Tarife erst noch ausgehandelt werden.

Die Befürworter erwarten, dass die Vorlage falsche Anreize beseitigt, namentlich weil es weniger Spitalaufenthalte geben und spätere Pflegeheim-Eintritte dürfte. Und die Koordination der Versorgung würde besser, was vor allem chronisch Kranken nützen würde. Befürworter sahen die Einheitsfinanzierung auch als Mittel gegen den Prämienanstieg.

Die Gewerkschaft VPOD bekämpfte die Vorlage mit dem Referendum; für ein Nein engagierten sich der Gewerkschaftsbund und die SP. Sie hielten die Reform für schädlich und sahen durch den Systemwechsel Verschlechterungen für das Pflegepersonal sowie für Patienten, weil sich die Macht zu den Kassen verschiebe.