Gleichberechtigung per Verbot. Diese eher kleingeistige Idee verfolgte die ETH Lausanne – und wollte die Studentenverbindung Zofingia vom Campus ausschliessen. Grund: Der Verein ist männlichen Mitgliedern vorbehalten.

Das Vorhaben war auch insofern bemerkenswert, weil die ETH damit ausgerechnet jene Verbindung «canceln» wollte, die am Ursprung ihrer Gründung gestanden hatte. Die Initianten der Bundeshochschule stammten aus dem 1819 gegründeten Zofingerverein.

Dies hielt die Hochschule aber nicht davon ab, dem Männerverein die Anerkennung abzusprechen. Paradox: Gleichzeit störte sich die ETH in keiner Weise daran, dass mit der Verbindung EPFelles eine Gruppierung besteht, die nur Frauen zugänglich ist. Dazu sagte eine Sprecherin der ETH auf Anfrage von SRF: «Im Unterschied zu EPFelles – oder beispielsweise einem Männerchor – sind die Vereinsziele der Zofingia nicht ans Geschlecht gebunden». Es gebe deshalb keinen Grund, warum eine Frau nicht beitreten dürfe.

Doch die Zofinger wehrten sich dagegen – und erhielten vor einer internen Kommission recht. Und schliesslich stützte auch das Bundesverwaltungsgericht dieses Urteil – mit der Begründung, dass die Versammlungsfreiheit in diesem Fall höher zu gewichten sei als die Gleichstellung. Ausserdem sei die Nichtanerkennung der Zofingia unverhältnismässig. Frauen könnten ihre Karriere auch auf andere Weise fördern.

Damit dürfen die Zofinger weiterhin zusammen Bier trinken und Lieder singen – ganz unter sich. In rein männlicher Gesellschaft. Dies mag zwar nicht mehr dem Zeitgeist entsprechen. Eine Gefahr für unsere Gesellschaft stellt es aber kaum dar.