SVP-Nationalrat Andreas Glarner darf rechtlich als Rechtsextremist bezeichnet werden. Dies entschied das Bezirksgericht Bremgarten.

Hintergrund für den Prozess war ein Tweet von Ex-Journalist Hansi Voigt im Dezember 2022, in dem er Glarner als «Gaga-Rechtsextremisten» bezeichnete. Daraufhin erhob Glarner Strafanzeige gegen Voigt, der im Juni 2023 von der Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe sowie zu einer Busse und Verfahrenskosten verurteilt wurde. Voigt zog den Fall weiter.

Laut Tages-Anzeiger argumentierte Glarner am Mittwoch, dass der Begriff «Rechtsextremist» Gewalt und Nazi-Ideologie impliziere, was auf ihn nicht zutreffe.

Der Angeklagte Voigt und sein Anwalt hielten dagegen: Glarners Nutzung sozialer Medien zur Verbreitung «hetzerischer» und «diskriminierender» Äusserungen rechtfertige die Bezeichnung, wobei sie von «digitaler Gewalt» sprachen.

Das Gericht befand, die Bezeichnung als «Gaga-Rechtsextremist» sei strafrechtlich nicht zu beanstanden, und sprach den Angeklagten frei. Zudem wurde diesem eine Parteientschädigung von 9200 Franken zugesprochen.

Glarner kündigte im Tages-Anzeiger an, gegen das Urteil Berufung beim Obergericht einzulegen.