Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat den Entscheid des Landesamtes für Verfassungsschutz, das die sächsische AfD als «gesichert rechtsextremistisch» eingestuft hatte, bestätigt. Der Beschluss ist unanfechtbar, wie das Gericht erklärte. Die Partei hatte zuvor erfolglos versucht, diese Bewertung mittels Eilantrag gerichtlich zu verhindern.

Der Verfassungsschutz hatte den sächsischen Landesverband der AfD bereits im Dezember 2023 aufgrund «hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte» als rechtsextrem eingestuft. Diese Einschätzung basiere auf der Annahme, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die sich «gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen» und «gegen das Demokratieprinzip» richteten. Auch die Jugendorganisation der Partei, die Junge Alternative, wird seit 2023 offiziell als rechtsextrem geführt.

Das Gericht unterstrich, die AfD habe keine ausreichenden Beweise vorgelegt, um die rechtliche und tatsächliche Grundlage dieser Einstufung anzufechten. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden, der die Einstufung bereits im Juli 2023 bestätigte, wurde daher in vollem Umfang bestätigt.

Die AfD sprach nach dem Urteil von einer «Politisierung der Justiz».