Eine Transfrau mit Geschlechtseintrag «weiblich» wurde in Erlangen nicht in ein Fitnessstudio für Frauen gelassen. Das Portal Nius.de von Ex-Bild-Chef Julian Reichelt berichtete über den Fall in mehreren Beiträgen und bezeichnete dabei die betreffende Person durchgehend als Mann.

Das sei eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, befand das Landgericht Frankfurt am Main. Es untersagte dem Onlinemagazin, die Transfrau weiter als Mann zu «missgendern», da das ein «Angriff auf die Menschenwürde» sei.

Diese einstweilige Verfügung wurde nun wieder aufgehoben, nachdem sich Nius dagegen gewehrt hatte. Reichelt verkündete das Ergebnis jubelnd in den sozialen Medien.

Allerdings liegt hier kein Umdenken des Gerichts vor, wie die Legal Tribune Online berichtet. Die Bezeichnung als Mann bleibe rechtswidrig – aber formal nicht mehr verboten.

Der Grund: Die einstweilige Verfügung gegen Nius wurde fälschlicherweise an die Redaktion selbst geschickt statt wie vorgeschrieben an deren Anwalt. Damit wurde sie als «fehlerhaft» eingestuft.

Die bereits erschienenen Beiträge über die Transfrau können damit nicht mehr beanstandet werden. Theoretisch möglich wäre ein Verfahren gegen die jüngsten Tweets von Julian Reichelt, in dem er über den Gerichtsbeschluss berichtet.