Ein Verbrechen bleibt ein Verbrechen, egal, wer es begeht.

Eine Binsenweisheit, mit der aber die deutsche Aussenministerin nicht vertraut zu sein scheint. Obwohl sie vom Völkerrecht kommt.

Doch Annalena Baerbock legt das Recht auf Pippi-Langstrumpf-Art aus – grad, wie es ihr gefällt.

Beschiesst Russland zivile Ziele in der Ukraine, so ist das – völlig korrekt – ein Kriegsverbrechen.

Beschiesst die Ukraine zivile Ziele in Russland – etwa Büro- und Wohngebäude in Moskau –, so ist das nach Baerbocks Lesart legitim.

Ist es nicht, jedenfalls nicht nach dem Völkerstrafrecht. Jeder Angriff auf ein ziviles Ziel, egal von wem, egal warum, wird geahndet.

 

Diesen Grundsatz infrage zu stellen, ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird im Strafgesetzbuch abgehandelt. Ein guter Anwalt könnte durchaus eine Klage gegen Baerbock anstrengen.

Der Straftatbestand wäre Volksverhetzung.