Das italienische Parlament hat einen Gesetzesentwurf der Regierung von Giorgia Meloni verabschiedet. Eine Leihmutterschaft ist Italienern nun nicht mehr nur im eigenen Land untersagt, sondern auch im Ausland.

Betroffen davon sind vor allem homosexuelle Paare sowie solche, die unter Unfruchtbarkeit leiden. Sie lassen bei der Leihmutterschaft eine andere Frau nach der Einsetzung einer Eizelle ein Kind austragen, das ihnen danach überlassen wird.

Die Leihmutterschaft ist in zahlreichen Ländern bei Strafe verboten, darunter auch in der Schweiz und in Deutschland. Entsprechend existiert ein «Tourismus» in Länder, welche die Praxis zulassen.

Kritiker weisen auf soziale und rechtliche Fragen hin, die sich nach einer Leihmutterschaft ergeben. So gezeugten Kindern wird es erschwert, die eigene Abstammung zu kennen. Zudem handelt es sich bei vielen Leihmüttern um Frauen in finanzieller Not.