Die berühmteste Landammann-Feier der Schweiz ist kurz vor Weihnacht 2014 in Zug aus dem Ruder gelaufen. Monate, sogar Jahre lang berichteten und spekulierten die Medien darüber, was zu später Stunde in einem Raum des Hotels «Schiff» zwischen den Kantonsräten Jolanda Spiess-Hegglin (Alternative/Grüne) und Markus Hürlimann (SVP) geschehen sein könnte.
Ausser Rand und Band berichtete vor allem der Blick über das Geschehen, das doch eher von begrenztem öffentlichem Interesse war. Jolanda Spiess-Hegglin und deren Anwältin Rena Zulauf haben mutmasslich recht, wenn sie in vier Artikeln aus dem Haus Ringier die Persönlichkeitsrechte von Spiess-Hegglin verletzt sehen.
Bei der heutigen Verhandlung vor dem Zuger Obergericht will die Ex-Politikerin aber einer Formel zum Durchbruch verhelfen, nach der künftig die Opfer von Persönlichkeitsverletzungen Medienhäuser auf Gewinnherausgabe verklagen können. Ringier hat bereits eine 2020 vom Gericht festgestellte Genugtuung von 10'000 Franken an Jolanda Spiess-Hegglin bezahlt.
Ihre heute im Raum stehende Forderung von 640'000 Franken sprengt aber bei weitem jede Grenze des Vernünftigen und Nachvollziehbaren. Wie verschiedene Experten des Online-Marketing gegenüber der Weltwoche bestätigen, generierten die abgerufenen Seiten (Pageviews) – ausgehend von der sehr hohen Zahl von je 200'000 Pageviews für die vier Artikel – nach realistischen Schätzungen im Bereich von 8000 Franken Umsatz für Blick. Damit liegt Jolanda Spiess-Hegglin mit ihrer Forderung um den Faktor 80 zu hoch.
Hier sprechen wir allerdings vom Umsatz und noch nicht einmal vom Gewinn. Dieser dürfte etwa bei einem Zehntel, also bei 800 Franken liegen. Soviel und nicht mehr hat die Story in harten Franken über die Landammann-Feier Ringier eingebracht.
Eine Forderung von 640'000 Franken «Gewinnherausgabe» – und erst noch hergeleitet nach einer Fantasieformel von irgendwelchen Beratern ohne geringste Ahnung vom Mediengeschäft – kann nicht anders als vollkommen irr bezeichnet werden.
Wenn der Blick oder irgendeine andere Zeitung mit vier Geschichtchen über eine Nachfeier in Zug 640'000 Franken verdienen könnte, hätten unsere Medienhäuser nicht die geringsten Sorgen. Sie könnten dann haufenweise Mitarbeiter einstellen, statt sie entlassen zu müssen.
Welches Gerichtsurteil hat die Abzockersumme festgelegt ...
Bsoffene Gschicht am Weihnachtsessen sehr peino geweswn --- abgehakt, wärs im normalen Leben. In der Politikt siehts anscheinend anders aus, da braucht es Ausreden; ein ' Oh Sh... was hab ich letzte Nacht getan' reicht da nicht aus.
Jetzt kriecht diese Frau wieder aus dem Loch und will sich bereichern, was dieser Frau alles einfällt!