Die Pariser Staatsanwaltschaft hat eine fünfjährige Haftstrafe sowie ein fünfjähriges Verbot für öffentliche Ämter gegen Marine Le Pen beantragt. Im Raum stehen Missbrauchsvorwürfe von EU-Geldern, die im Zuge eines langjährigen Ermittlungsverfahrens gegen die Politikerin und 24 weitere Personen erhoben wurden. Die Angeklagten sollen europäische Parlamentsgelder zur Finanzierung von Parteiaktivitäten des Rassemblement National (RN) in Frankreich missbraucht haben.

Das Gericht in Paris hört derzeit den Fall, der sich unter anderem auf fragwürdige Beschäftigungsverhältnisse für Parlamentsassistenten zwischen 2004 und 2016 konzentriert. Dabei sollen angestellte Mitarbeiter offenbar keine parlamentarische Arbeit geleistet haben, sondern ausschliesslich für die damalige Front National tätig gewesen sein. Laut Anklage entstand der EU ein finanzieller Schaden in Höhe von rund drei Millionen Euro, von denen der RN bislang etwa eine Million Euro zurückgezahlt hat, ohne ein Schuldeingeständnis abzugeben.

Der Staatsanwalt forderte eine «sofortige Durchsetzung» des Verbots öffentlicher Ämter. Le Pen würde daran gehindert werden, bei den Wahlen 2027 anzutreten – selbst im Falle einer Berufung. Die Entscheidung des Gerichts wird für Anfang 2025 erwartet.

Le Pen selbst bezeichnet die Vorwürfe als unbegründet. Vor Gericht betonte sie, dass sie sich «keines Fehlverhaltens» bewusst sei.