Das Parlament hat beschlossen, das Beratungsverbot für Anwälte, das im Rahmen der Sanktionen gegen Russland eingeführt wurde, zu lockern. Nach dem Ständerat stimmte nun auch der Nationalrat mit 110 zu 71 Stimmen (bei 12 Enthaltungen) für eine Anpassung der entsprechenden Bestimmung. Damit dürfen Schweizer Juristen künftig wieder russische Regierungsstellen und Unternehmen beraten, während dies in der EU weiterhin verboten bleibt.

Der Walliser Mitte-Ständerat Beat Rieder, selbst Anwalt, hatte die Lockerung gefordert und argumentiert, das Verbot sei verfassungswidrig, da es das Grundrecht auf rechtliches Gehör einschränke. Bundesrat Guy Parmelin und die Linke wandten sich gegen die Änderung. Parmelin warnte vor möglichen internationalen Konsequenzen und betonte, dass die Grundrechte auch unter den bisherigen Regelungen gewährleistet seien.

Nun muss ein genauer Wortlaut für die Anpassung des Verbots erarbeitet werden, da der Nationalrat im Gegensatz zum Ständerat es nicht vollständig aufheben will.