Auch wenn der bayerische Politiker Hubert Aiwanger ein antisemitisches Flugblatt nicht verfasst hat, muss ihn Ministerpräsident Markus Söder entlassen. Diese Forderung erhob SPD-Chefin Saskia Esken in einem Interview mit der Funke-Mediengruppe.

«Selbst wenn Aiwanger das Flugblatt nicht selbst verfasst, aber mit sich getragen und verteilt haben sollte, lassen die widerlichen und menschenverachtenden Formulierungen Rückschlüsse auf die Gesinnung zu, die dem zugrunde lag», sagte sie. Wer «solche Gedanken denkt, aufschreibt und verbreitet, darf keine politische Verantwortung in Deutschland tragen».

Die Süddeutsche Zeitung verdächtigte Aiwanger, als 17-jähriger Schüler ein antisemitisches Flugblatt verfasst und in seinem Gymnasium ausgelegt zu haben. Inzwischen hat sich Aiwangers um ein Jahr älterer Bruder als Autor bekannt: «Ich bin der Verfasser des in der Presse wiedergegebenen Flugblattes.» Er distanziere sich in jeder Hinsicht von dem unsäglichen Inhalt. «Ich bedauere sehr die Folgen dieses Tuns.»

Im Flugblatt ist die Rede von einem Bundeswettbewerb, bei dem der «grösste Vaterlandsverräter» ermittelt werden soll. Teilnahmeberechtigt sei «jeder, der Deutscher ist und sich auf deutschem Boden aufhält». Bewerber sollten sich «im Konzentrationslager Dachau zu einem Vorstellungsgespräch» melden. Als erster Preis wird ausgelobt: «ein Freiflug durch den Schornstein in Auschwitz».

Die 3 Top-Kommentare zu "SPD-Chefin: Auch wenn Bayern-Politiker Aiwanger antisemitisches Flugblatt nicht verfasst hat, soll er entlassen werden"
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    Auch wenn "Hubsi" Aiwanger unschuldig ist, soll er zurücktreten? Reichen denn bei Nichtlinken dafür schon erwiesenermassen falsche Beschuldigungen? Dafür gäbe es in Berlin etliche, angefangen bei Esken's SPD-Kanzler Scholz, bei denen echte Rücktrittsgründe bestünden. Das wäre auch schon längst erfolgt, wenn die Medien nicht einseitig politisieren würden.

  • weltwald

    Wer fordert das? 🤪😂🤪

  • tante berta

    an alle Verfasser von Kommentaren, vorsicht! Jeder Buchstabe wird hier "gewogen" und unter Oberaufsicht bewertet.