Einer zog seinen Rekurs gegen das Urteil in letzter Minute zurück, der zweite erschien gar nicht erst vor dem Bezirksgericht Zürich.

Damit sind die Strafbefehle gegen zwei Klimakleber aus Schaffhausen rechtskräftig. Sie hatten sich im letzten Juni an der Blockade der Autobahnausfahrt Bernerstrasse Süd in Zürich Altstetten beteiligt.

Die Konsequenzen sind überschaubar: Die Männer, beide wegen Nötigung vorbestraft, kassieren je eine Geldstrafe von fünfzehn Tagessätzen zu 30 Franken. Bedingt, also nur zahlbar im Wiederholungsfall.

Zeitgleich war damals die Autobahnabfahrt Sihlhochstrasse der A3 blockiert worden. Staus waren die Folge. Die Klimakleber sollten die Kosten für den Einsatz übernehmen, hielt die Zürcher Kantonspolizei damals fest.

Die Stadt hat bisher allerdings darauf verzichtet, das Geld einzutreiben. Sie stellt sich auf den Standpunkt, ein solcher Einsatz gehöre zum Grundauftrag der Polizei.

Eine Initiative der SVP und ein Gegenvorschlag des Kantonsrats, der etwas weniger weit geht, will die Frage nun endgültig lösen: Soll die öffentliche Hand die Einsatzkosten bei Klimaaktionen, aber auch bei anderen Demonstrationen, weiterverrechnen können?

Die 3 Top-Kommentare zu "Strafbefehl gegen Klimakleber ist rechtskräftig: Die Aktivisten blockierten eine Autobahn in Zürich. Noch ungelöst ist die Frage, wer für den Aufwand der Polizei aufkommen muss"
  • Pierre Gilbert

    Da die Klimakleber über 18 sind, werden sie wissen, welche Kosten auf sie zukommen.

  • HJM

    Ja sicher muss man das verrechnen! Wir sind noch nicht ganz zum Bananenstaat degradiert.

  • masinger55

    Die Linken und ihre pseudobürgerlichen Gehilfen (FDP, Mitte, GLP) werden das zu verhindern wissen.