Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau geht juristisch gegen das Rechercheportal Correctiv vor und lässt eine Abmahnung zustellen, wie Tichys Einblick berichtet. Dies erfolgt aufgrund der Berichterstattung über seine Teilnahme an einem sogenannten Geheimtreffen in Potsdam.

Die Kanzlei Höcker, die Vosgerau vertritt, fordert Correctiv darin auf, bestimmte Äusserungen über seine Teilnahme an dem Treffen zu unterlassen. Vosgerau, der als Rechtsanwalt und Privatdozent an der Universität Köln tätig ist und aktuell die AfD im Streit um staatliche Fördermittel für die Desiderius-Erasmus-Stiftung vertritt, hatte bei dem Treffen in einem Vortrag juristische Bedenken bezüglich der Briefwahl geäussert. Nach Informationen von Correctiv thematisierte er dabei auch «Bedenken in Bezug auf junge Wählerinnen türkischer Herkunft».

Mehrere Teilnehmer, darunter Vosgerau, widersprechen der Darstellung von Correctiv, insbesondere der Behauptung, es sei beim Treffen um die «Deportation» von Migranten mit deutschem Pass gegangen. Correctiv hat inzwischen reagiert und eine Änderung in ihrem Onlinebericht vorgenommen.

Im Weltwoche-Interview verglich Vosgerau das Abschiebe-Vorhaben von Nancy Feaser und Olaf Scholz mit den Aussagen an diesem angeblichen «Geheimtreffen». Das ganze Interview finden Sie hier.

Die 3 Top-Kommentare zu "Wegen Aussagen über «Geheimtreffen»: Staatsrechtler Ulrich Vosgerau lässt das Medienunternehmen Correctiv abmahnen"
  • baloiszydeco

    Correctiv? STASI 2.0

  • Aufseher

    Grundsätzlich gab es ja bei dem Treffen nichts strafrelevantes, während sich Staatsmedien u. auch Politiker nahezu täglich der Volksverhetzung u. Beleidigung schuldig machen. Gäbe es irgendwas, so dürfte es juristisch nicht verwendet werden, da illegal verschafft.

  • odnalor

    Medienunternehmen? Danke für den Lacher am frühen Morgen 😂😂😂 (5:20)