Angenommen, jemand ruft dazu auf, Robert Habeck Ohrfeigen zu verpassen. Oder Annalena Baerbock ins Gesicht zu kotzen. Was würde passieren?

Mit einer Hausdurchsuchung im Morgengrauen wäre es wohl nicht getan, da würden Handschellen klicken.

Hass und Hetze, alles klar.

Was aber, wenn man diese Brutal-Behandlung AfD-Wählern an den Hals wünscht?

Freie Meinungsäusserung, ist doch klar.

Das sieht jedenfalls die Staatsanwaltschaft Köln so, die trotz 65 Anzeigen kein Verfahren gegen Peter Fischer einleitet. Der Ex-Präsident von Eintracht Frankfurt hatte im TV wörtlich gefordert: «Gebt ihnen Ohrfeigen, kotzt ihnen ins Gesicht. Die müssen sich bewusst werden – das ist nicht nur ein Kreuz. Damit bist du Nationalsozialist, nix anderes.»

Halb so schlimm, beschwichtigt der Staatsanwalt. Fischer habe sich «bildhaft» ausgedrückt, das sei «im Sinne einer emotionalen Fundamentalkritik» erlaubt. «Nationalsozialist» sei auch gar keine Beleidigung, sondern eine Pauschalbezeichnung für eine rechtsextrem orientierte Gesinnung. Bei der AfD basiere das auf Tatsachen. Aha.

An dieser Einstellung wäre nichts zu kritisieren, wenn nicht andere Staatsanwaltschaften bei viel geringeren Anlässen mit der ganzen Schärfe der Staatsmacht vorgehen. Und wenn nicht sichtbar wäre, dass die unterschiedlichen Rechtsauffassungen politisch beeinflusst sind.

Umfragen zeigen schon lange, wie das Vertrauen der Bürger in demokratische Institutionen schwindet.

Jetzt untergraben voreingenommene Politjuristen auch noch das Vertrauen in die Justiz.

Schöne neue Welt.