Letzte Woche knallten bei Greenpeace Deutschland die Korken. «Heute wurde europäische Rechtsgeschichte geschrieben», frohlockte man bei der Umweltschutzorganisation nach deren Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). 2004 hatte Greenpeace beim Deutschen Patentamt gegen ein Patent des Bonner Stammzellenforschers Oliver Brüstle geklagt. Dieses Patent betrifft nervliche Vorläuferzellen, die aus Embryonen gewonnen werden. Der EuGH urteilte nun, es verstosse gegen den Schutz der Menschenwürde, wenn für die Gewinnung von Stammzellen Embryonen zerstört werden, und verbietet darum Patente auf solchen Stammzellen und auf Verfahren, um sie herzustellen. Jede menschliche Eizelle sei a ...
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