Wieder ein Schlag gegen die direkte Demokratie. Im Kanton St. Gallen schützt das Verwaltungsgericht die Regierung. Diese hatte eine Volksinitiative für unzulässig erklärt, welche auf Primarstufe nur noch eine Fremdsprache forderte. Begründung: Die Initiative widerspreche der Bundesverfassung und dem daraus abgeleiteten Harmonisierungsauftrag (Harmos-Konkordat), der für den Unterricht auf der Primarstufe zwei Fremdsprachen vorschreibe.
Die Richter räumten zwar ein, dass die Initiative politisch bedeutsame Anliegen aufgreife, nur habe die St. Galler Bevölkerung eben auch per Abstimmung dem Beitritt zum Harmos-Konkordat zugestimmt. Initiativen seien insbesondere dann ganz oder teil ...
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