Kehrtwende um 180 Grad: Kurz nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) am 9. Februar 2014 hat der Bundesrat Kroatien mitgeteilt, dass er das Freizügigkeitsabkommen (FZA) nicht wie geplant auf das osteuropäische Neumitglied ausdehnen könne, da er sich damit im Widerspruch zur Verfassung bewegen würde. Noch vor einem Jahr argumentierte der Bundesrat im Parlament, die Unterzeichnung des entsprechenden Protokolls sei «nicht mit den neuen Verfassungsbestimmungen vereinbar».
Dessen ungeachtet hat der Bundesrat am 5. März das Protokoll unterzeichnet. Es soll in Kraft gesetzt werden, wenn «eine FZA-kompatible Lösung vorliegt». Das erstaunt. Immerhin hat sich die Verfassu ...
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